FAQ

Viele Fragen – wir antworten!

Egal ob Handtasche, Regenschirm, Hund oder Katze, was man findet, kann man sich nicht einfach aneignen. Wer das tut, macht sich der Fundunterschlagung strafbar und hat möglicherweise bald Ärger mit dem Staatsanwalt. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, den Fund bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen. In Leipzig ist das das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig in der Theodor-Heuss-Straße 43, Telefon: 0341.123 3791.

Die Beamten entscheiden dann, ob dem Tier der Fundstatus zuerkannt wird und damit als Fundtier im Tierheim aufgenommen werden darf. Außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Stadtverwaltung erreicht man den diensthabenden Amtstierarzt über die Rufnummer der Rettungsleitstelle in Leipzig: 0341.496 170. Notfalls geht eine Meldung auch über das Tierheim Leipzig 0341.911 71 54. Wir leiten dann die Fundmeldung an benanntes Amt weiter.

Achtung! Aushänge beim Bäcker um die Ecke oder in diversen Internetforen erfüllen nicht die Anforderung an eine Fundmeldung!

Ein Finder ist nicht verpflichtet, das Fundtier im Fundbüro, also im Tierheim Leipzig, abzugeben. Allerdings wird er erst nach sechs Monaten Eigentümer der Fundsache und kann sie vor Fristablauf nicht weitergeben, verschenken oder verkaufen, denn er hat ja noch kein Eigentum an der Sache. Wer sich also entschließt, das gefundene Tier zu behalten, verpflichtet sich damit gleichzeitig, es in jedem Fall sechs Monate lang zu betreuen. Einer Abgabe des Fundtieres wesentlich nach der Fundmeldung, egal aus welchem Grund, wird üblicherweise durch die Fundbehörde nicht akzeptiert. In den meisten Fällen wird es deshalb sinnvoll sein, das Tier dem Tierheim zu übergeben. Die Fundrechte werden dabei an die Stadt Leipzig abgetreten.

Wird das Tier beim Finder betreut, bitte unbedingt durch einen Tierarzt auf eine Transponderkennzeichnung (Chip) überprüfen lassen!

Ganz klar nein! Katzen werden sehr häufig als „Freigänger“ gehalten, die sich somit auch etwas weiter entfernt vom Wohnsitz des Halters bewegen. Deshalb gibt es keinen Grund, jede unbekannte Katze sofort ins Tierheim zu bringen. Erscheint das Tier gesund, reicht es völlig, vorsorglich eine Fundmeldung zu erstatten, falls das Tier doch gesucht wird. Wie das geht, siehe FAQ Haus-Tier gefunden oder zugelaufen – was nun?

Bitte das Tier nicht füttern!!!

Bekommt es Futter, wird es wahrscheinlich bleiben und nicht wieder nach Hause gehen. Genau das wäre aber fatal.
Beobachten Sie das Tier und wenn es längere Zeit, ca. eine Woche, ohne Füttern in der Gegend bleibt und keinem Halter zugeordnet werden kann, dann erneut die Fundbehörde informieren, da im Zweifelsfall der Fundverdacht Vorrang hat.

Wild lebende/verwilderte Katzen, die keine Prägung auf den Menschen haben, sind grundsätzlich keine Fundtiere und gehören auch nicht in ein Tierheim, da es nicht möglich ist, diese Tiere artgerecht zu halten.

Tiere in körperlich deutlich schlechtem Zustand, Unfall, Krankheit, Unterernährung, benötigen in jedem Fall umgehende Hilfe. Stellt man ein solches Tier fest, ist der Ansprechpartner in Leipzig das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig in der Theodor-Heuss-Straße 43, Telefon: 0341.123 3791. Außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Stadtverwaltung erreicht man den diensthabenden Amtstierarzt über die Rufnummer der Rettungsleitstelle in Leipzig: 0341.496 170. Findet man ein verletztes Tier und es lässt sich gefahrlos anfassen und transportieren, kann es zu einem Tierarzt gebracht werden.

Außerhalb üblicher Sprechstundenzeiten ist die Kleintierklinik der Universität Leipzig, 04103 Leipzig, An den Tierkliniken 23, immer dienstbereit. Tierärzte kennen die Meldeerfordernisse und werden dann die Kostenerstattung mit der Ordnungsbehörde direkt klären. Zu beachten ist aber, dass die Kostentragungspflicht bei verletzten herrenlosen Tieren nur bei Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit klar geregelt ist.

Das Tierheim Leipzig verwahrt inzwischen fast jede Tierart, welche in menschlicher Obhut als „Haustier“ gehalten wird. Hund, Katze, Kleinsäuger, Sittiche, Papageien, Schlangen, Schildkröten, Agamen, Geckos und Zierfische, die Bandbreite der Arten ist inzwischen enorm. Dementsprechend unterschiedlich ist der Vermittlungsablauf. Empfohlen wird deshalb immer eine Einzelfallberatung im Tierheim.

Grundsätzlich kann jeder Interessent zu den Öffnungszeiten für Besucher, zu finden auf unserer Homepage, ohne Termin oder Voranmeldung unser Tierheim besuchen und sich nach einem neuen tierischen Partner umsehen. Haben Sie an einem Tier ernsthaftes Interesse, dann füllen Sie im Empfangsbereich eine Selbstauskunft aus, in welcher Sie darlegen, wie das Tier bei Ihnen gehalten werden soll.

Unsere Verträge beinhalten eine zehntägige Probezeit, während dieser Sie das Tier zurückbringen können, wenn es Probleme im neuen Zuhause geben sollte. Alle Details entnehmen Sie unseren Vertragsunterlagen, welche Sie auch gern vorab im Tierheim einsehen können.

Wenn Sie sich als Interessent für einen Hund erfassen lassen, dann haben Sie die Möglichkeit, den Hund probeweise einige Male auszuführen, um zu sehen, wie er außerhalb des Tierheimgeländes reagiert. Während dieser Zeit klären Sie, wenn notwendig, das Vermietereinverständnis zur Hundehaltung. Details dazu erfahren Sie von unseren Mitarbeiterinnen.

Entscheiden Sie sich, es mit dem Hund versuchen zu wollen, dann teilen Sie das unseren Mitarbeiterinnen mit, damit der Hund schnellstmöglich zur Abschlussuntersuchung beim Tierarzt vorgestellt wird. Wenn Sie bei der Abschlussuntersuchung anwesend sein wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit der vermittelnden Tierpflegerin. Dann wird der Abgabevertrag geschlossen und der Hund kommt zu Ihnen.

Möchten Sie eine Katze bei sich aufnehmen, so suchen Sie sich das Tier aus den Katzenzimmern aus, welches Ihnen gefällt und lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen beraten. Haben Sie sich entschieden, wird die Katze kurzfristig unserem Tierarzt zur Abschlussuntersuchung vorgestellt und wenn es keine ärztlichen Bedenken gibt, können Sie das Tier noch am Tag der Abschlussuntersuchung abholen.

Reptilien haben in der Regel hohe Anforderungen an eine artgerechte Unterbringung. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer Vermittlung grundsätzlich eine Vorbesichtigung bei Ihnen vor Ort durch eine ausgebildete Tierpflegerin erfolgt.

Grundsätzlich gilt, einheimische oder inzwischen bei uns einheimisch gewordene Wildtiere dürfen in einem Tierheim nicht aufgenommen werden. Das gilt für Igel, Marder, Eichhörnchen, Füchse, Waschbären, Hasen und Rehe und natürlich auch für alle Arten von Wildvögeln. Ausgenommen davon sind nicht einheimische Wildtiere, die inzwischen in menschlicher Obhut gehalten werden.

Dazu zählen alle nicht einheimischen Reptilien, wozu auch Schmuckschildkröten etc. gehören. Diese Tiere werden im Tierheim als Fundtiere verwahrt. Für in der Natur aufgefundene verletzte, hilflose oder kranke wild lebende Tiere ist in Leipzig der Wildpark nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zuständig.

Kontakt: Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, Teichstraße 20, 04277 Leipzig Tel.: 0341.30 94 10

Grundsätzlich gilt, dass wir Tiere aus Privathaltung im Tierheim aufnehmen können, wenn wir die Kapazitäten dafür haben und es uns unter den gegebenen Umständen auch für das Tier sinnvoll erscheint. Da die Kapazitäten eines Tierheims stets beschränkt sind, müssen wir mit solchen Anträgen sehr gewissenhaft vorgehen und sind oft leider nur in der Lage, in absoluten Notfällen zu helfen.

Auf die Aufnahme eines Tieres im Tierheim und die damit verbundene Eigentumsübertragung auf den Tierschutzverein besteht ausdrücklich kein Rechtsanspruch! Die Entscheidung zur Aufnahme trifft grundsätzlich der Vereinsgeschäftsführer, bei längerer Abwesenheit seine Vertretung im Amt. Anträge auf die Abgabe von Tieren stellen Sie deshalb bitte schriftlich per Post oder per E-Mail an die Adresse: m.sperlich@tierheim-leipzig.de.

Liegen gesundheitliche Gründe für eine Abgabe vor, reichen Sie bitte einen geeigneten Nachweis dafür mit ein. Mit der Aufnahme im Tierheim ist eine einmalige Abgabegebühr verbunden.