FAQ

 

Viele Fragen – wir antworten!

Haustiergefunden oder zugelaufen – was nun?

Ist Ihnen ein Haustier zugelaufen oder haben sie ein Haustier gefunden, dann melden Sie das bitte sofort:

§ 965 BGB Anzeigepflicht des Finders:
Der Finder muss deshalb UNVERZÜGFLICH dem Eigentümer / Halter Anzeige zu machen. Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei Fundtieren ist das in der Stadt Leipzig das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig in der Theodor-Heuss-Straße 43, Telefon: 0341.123 3791. Die Beamten entscheiden dann, ob dem Tier der Fundstatus zuerkannt wird und es als Fundtier im Tierheim aufgenommen werden darf. Außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Stadtverwaltung erreicht man den diensthabenden Amtstierarzt über die Rufnummer der Rettungsleitstelle in Leipzig: 0341.550044000

Bei Fundtieren aus unseren anderen Zuständigkeitsgebieten:
Taucha, Markranstädt, Wiedemar, Neukyhna, Schkeuditz mit Zuständigkeitsbereich Schladitzer Bucht, Bad Dürrenberg und Rackwitz mit Zuständigkeitsbereich Schladitzer Bucht, reicht die Information über das Tierheim.
Wir geben dann die Meldung des Fundes oder der Fundaufnahme an die Ordnungsbehörden weiter.

Grundsätzlich muss eine Fundsache nicht im „Fundbüro Tierheim“ abgebeben werden.
Der Finder kann die Fundsache nach der Fundmeldung!!! auch bei sich verwahren.

Aber Vorsicht!

Eigentum erlangt der Finder erst nach sechs Monaten ab der Fundmeldung. So lange kann er das Tier auch nicht an Dritte weitergeben, nicht verschenken oder verkaufen, da er kein Eigentum am Tier hat. Und er muss es herausgeben, wenn sich der Eigentümer findet. Wer sich also entschließt, das gefundene Tier zu behalten, verpflichtet sich damit gleichzeitig, es in jedem Fall sechs Monate lang zu betreuen. Einer Abgabe des Fundtieres wesentlich nach der Fundmeldung, egal aus welchem Grund, wird üblicherweise durch die Fundbehörde nicht akzeptiert. In den meisten Fällen wird es deshalb sinnvoll sein, das Tier dem Tierheim zu übergeben. Die Fundrechte werden dabei an die für den Fundort zuständige Kommune angetreten. Wird das Tier beim Finder betreut, bitte unbedingt durch einen Tierarzt auf eine Transponderkennzeichnung (Chip) überprüfen lassen!

Bei artengeschützten Tieren, das sind z.B. ALLE Landschildkröten, die meisten Papageien und viele weitere sogenannte „Exoten“, darf er das Fundtier nicht behalten. Es muss im Tierheim abgegeben werden, die Zuständigkeit dafür liegt ab dem ersten Tag bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Also egal ob Handtasche, Regenschirm, Hund oder Katze, was man findet, kann man sich nicht einfach aneignen. Wer das tut, macht sich der Fundunterschlagung strafbar und das ist eine Straftat.

Achtung! Aushänge beim Bäcker um die Ecke oder in diversen Internetforen, bei Facebook, Instagram usw. erfüllen nicht die Anforderung an eine Fundmeldung!

Ist jede unbekannte Katze ein Fundtier?

Nein, nicht jede Katze ist ein Fundtier. Viele Katzen werden als Freigänger gehalten und unternehmen Ausflüge in die nähere Umgebung. Man muss deshalb nicht jede Katze in ein Tierheim bringen.
Dennoch ist es wichtig, unbekannte Tiere zu beobachten und zu melden, damit abgeklärt werden kann, ob dieses Tier gesucht wird.

Bitte das Tier nicht füttern!!!

Bekommt es Futter, wird es wahrscheinlich bleiben und nicht wieder nach Hause gehen. Genau das wäre aber fatal.

Ist das Tier aber in einem körperlich schlechten Zustand, dann sollte allerdings unverzüglich gehandelt werden, denn hier ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Tier um keinen glücklichen Freigänger handelt.

Das Urteil des BVerwG vom 26.04.2018, BVerwG 3 C 24.16, war wegweisend, weil erstmals höchstrichterlich festgeschrieben worden ist, dass Haustiere, die in der Obhut des Menschen gehalten wurden, nicht ausgesetzt werden können und damit herrenlos werden, sondern wie Fundtiere zu behandeln sind. Beim Auffinden von Katzen ist nicht immer klar ersichtlich, ob es sich um eine scheue, entlaufene Hauskatze aus privater Hand oder um eine freilebende Katze handelt, weshalb nach der Definition der Bundestierschutzbeauftragten, Frau Frau Breher, aus 2026 alle aufgefundenen bzw. aufgegriffenen Katzen wie Fundtiere zu behandeln sind.

Für diese Katzen haben die Kommunen die Unterbringungs- und Pflegekosten zu bezahlen, wenn diese Katzen von der Behörde dem Tierheim zur Verwahrung übergeben worden sind. Sehr erfreulich ist, dass Frau Breher darauf hinweist, dass die Fundbehörde auch weiter zur Kostentragung verpflichtet ist, wenn die Sechsmonatsfrist zur Rückgabe an den Eigentümer abgelaufen ist und der Finder keine Eigentumsrechte an der Katze geltend macht.

Verletztes oder krankes Tier gefunden – was nun?

Tiere in körperlich deutlich schlechtem Zustand, Unfall, Krankheit, Unterernährung, benötigen in jedem Fall umgehende Hilfe. Stellt man ein solches Tier fest, ist der Ansprechpartner in Leipzig das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig in der Theodor-Heuss-Straße 43, Telefon: 0341.123 3791. Außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Stadtverwaltung erreicht man den diensthabenden Amtstierarzt über die Rufnummer der Rettungsleitstelle in Leipzig: 0341.496 170. Findet man ein verletztes Tier und es lässt sich gefahrlos anfassen und transportieren, kann es zu einem Tierarzt gebracht werden.

Außerhalb üblicher Sprechstundenzeiten ist die Kleintierklinik der Universität Leipzig, 04103 Leipzig, An den Tierkliniken 23, immer dienstbereit. Tierärzte kennen die Meldeerfordernisse und werden dann die Kostenerstattung mit der Ordnungsbehörde direkt klären. Zu beachten ist aber, dass die Kostentragungspflicht bei verletzten herrenlosen Tieren nur bei Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit klar geregelt ist.

Ein Tier aus denm Tierheim übernehmen, wie funktioniert das?

Das Tierheim Leipzig verwahrt inzwischen fast jede Tierart, welche in menschlicher Obhut als „Haustier“ gehalten wird. Hund, Katze, Kleinsäuger, Sittiche, Papageien, Schlangen, Schildkröten, Agamen, Geckos und Zierfische, die Bandbreite der Arten ist inzwischen enorm. Dementsprechend unterschiedlich ist der Vermittlungsablauf. Empfohlen wird deshalb immer eine Einzelfallberatung im Tierheim.

Grundsätzlich kann jeder Interessent zu den Öffnungszeiten für Besucher, zu finden auf unserer Homepage, ohne Termin oder Voranmeldung unser Tierheim besuchen und sich nach einem neuen tierischen Partner umsehen. Haben Sie an einem Tier ernsthaftes Interesse, dann füllen Sie im Empfangsbereich eine Selbstauskunft aus, in welcher Sie darlegen, wie das Tier bei Ihnen gehalten werden soll.

Unsere Verträge beinhalten eine zehntägige Probezeit, während dieser Sie das Tier zurückbringen können, wenn es Probleme im neuen Zuhause geben sollte. Alle Details entnehmen Sie unseren Vertragsunterlagen, welche Sie auch gern vorab im Tierheim einsehen können.

Ich habe Interesse an einem Hund

Wenn Sie sich als Interessent für einen Hund erfassen lassen, dann haben Sie die Möglichkeit, den Hund probeweise einige Male auszuführen, um zu sehen, wie er außerhalb des Tierheimgeländes reagiert. Während dieser Zeit klären Sie, wenn notwendig, das Vermietereinverständnis zur Hundehaltung. Details dazu erfahren Sie von unseren Mitarbeiterinnen.

Entscheiden Sie sich, es mit dem Hund versuchen zu wollen, dann teilen Sie das unseren Mitarbeiterinnen mit, damit der Hund schnellstmöglich zur Abschlussuntersuchung beim Tierarzt vorgestellt wird. Wenn Sie bei der Abschlussuntersuchung anwesend sein wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit der vermittelnden Tierpflegerin. Dann wird der Abgabevertrag geschlossen und der Hund kommt zu Ihnen.

Ich habe Interesse an einer Katze

Möchten Sie eine Katze bei sich aufnehmen, so suchen Sie sich das Tier aus den Katzenzimmern aus, welches Ihnen gefällt und lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen beraten. Haben Sie sich entschieden, wird die Katze kurzfristig unserem Tierarzt zur Abschlussuntersuchung vorgestellt und wenn es keine ärztlichen Bedenken gibt, können Sie das Tier noch am Tag der Abschlussuntersuchung abholen.

Ich habe Interesse an Reptilien

Reptilien haben in der Regel hohe Anforderungen an eine artgerechte Unterbringung. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer Vermittlung grundsätzlich eine Vorbesichtigung bei Ihnen vor Ort durch eine ausgebildete Tierpflegerin erfolgt.

Igel, Amsel, Marder oder Waschbär ins Tierheim?

Grundsätzlich gilt, einheimische oder inzwischen bei uns einheimisch gewordene Wildtiere dürfen in einem Tierheim nicht aufgenommen werden. Das gilt für Igel, Marder, Eichhörnchen, Füchse, Waschbären, Hasen und Rehe und natürlich auch für alle Arten von Wildvögeln. Ausgenommen davon sind nicht einheimische Wildtiere, die inzwischen in menschlicher Obhut gehalten werden.

Dazu zählen alle nicht einheimischen Reptilien, wozu auch Schmuckschildkröten etc. gehören. Diese Tiere werden im Tierheim als Fundtiere verwahrt. Für in der Natur aufgefundene verletzte, hilflose oder kranke wild lebende Tiere ist in Leipzig der Wildpark nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz zuständig.

Kontakt: Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, Teichstraße 20, 04277 Leipzig Tel.: 0341.30 94 10

Kann ich mein Haustier im Tierheim abgeben?

Grundsätzlich gilt, dass wir Tiere aus Privathaltung im Tierheim aufnehmen können, wenn wir die Kapazitäten dafür haben und es uns unter den gegebenen Umständen auch für das Tier sinnvoll erscheint. Da die Kapazitäten eines Tierheims stets beschränkt sind, müssen wir mit solchen Anträgen sehr gewissenhaft vorgehen und sind oft leider nur in der Lage, in absoluten Notfällen zu helfen.

Auf die Aufnahme eines Tieres im Tierheim und die damit verbundene Eigentumsübertragung auf den Tierschutzverein besteht ausdrücklich kein Rechtsanspruch! Die Entscheidung zur Aufnahme trifft grundsätzlich der Vereinsgeschäftsführer, bei längerer Abwesenheit seine Vertretung im Amt. Anträge auf die Abgabe von Tieren stellen Sie deshalb bitte schriftlich per Post oder per E-Mail an die Adresse: m.sperlich@tierheim-leipzig.de.

Liegen gesundheitliche Gründe für eine Abgabe vor, reichen Sie bitte einen geeigneten Nachweis dafür mit ein. Mit der Aufnahme im Tierheim ist eine einmalige Abgabegebühr verbunden.